Für alle Iron Dog Gussöfen gewähren wir eine Garantie von 10 Jahren. Diese umfasst die verwendeten Gussteile und deren industrielle Fertigung.
Auf Feuerraumauskleidungen*, Sichtscheiben, Blenden und mechanische und elektrische Teile von Brunner-Heizeinsätzen gewähren wir eine 2-Jahres-Garantie.
Innerhalb der o.g Zeiträume gewähren wir kostenlosen Materialersatz von Guß- und Stahlteilen, die in Folge eines Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar oder in Ihrer Gebrauchsmöglichkeit erheblich beeinträchtigt werden.
In allen Schadensfällen besteht der Garantieanspruch nur bei Einbau nach Herstellerangaben und Fachregeln der Technik, sowie bestimmungsgemäßem Gebrauch mit der angegebenen Heizleistung. Schäden in Folge von Überlastung, Gewalteinwirkung sowie bei gebrauchsmässiger Abnutzung und Verschleiß** fallen nicht unter die Brunner-Garantie.
Die Brunner-Garantie endet für das jeweilige Teil nach 2 bzw. 5 oder 10 Jahren, unbeschadet ob diese in Anspruch genommen wurde. Der Austausch eines Teils verlängert somit die Garantiezeit nicht bzw. lässt diese für das ausgetauschte Teil nicht neu entstehen.
Von der Brunner-Garantie nicht umfasst sind etwaige weitere Kosten im Zusammenhang mit Ein- und Ausbau von Teilen.
Die Brunner-Garantie beginnt ab dem Kaufdatum des Produktes. Als Kaufdatum ist das Rechnungsdatum des Fachbetriebes ausschlaggebend (bei Garantieansprüchen ist die Rechnung des Handwerkers und der Garantiepass vorzuweisen).
Gesetzliche und vertragliche Ansprüche aus dem Vertrag mit ihrem Meisterbetrieb werden von dieser Erklärung nicht berührt.
Bitte beachten Sie, dass unsere Herstellergarantie nicht die Ihnen nach der jeweils gültigen Rechtsordnung zustehenden gesetzlichen Rechte beeinflusst. Dies betrifft insbesondere auch EU-Recht.
Ausgenommen von der Brunner-Garantie sind Verschleißteile** wie Roste, Teleskopschienen sowie Rauchgasrohre und Nachheizflächen. Bei Kesselgeräten fallen folgende Bauteile nicht unter die Garantie: thermische Ablaufsicherung, Tauchhülsen, Sicherheitswärmetauscher.
*Schamottesteine sind hochtemperaturbeständige Materialien mit der Funktion die dahinter liegenden Ofenwände aus Metall zu schützen. Einzelne Risse in diesen Steinen können vorkommen und stellen keinen Reklamationsgrund dar, da es sich hierbei um einen natürlichen Prozess bei punktuell hoher Belastung handelt. tEin Garantieanspruch bei Schamotteplatten tritt nur dann in Kraft, wenn sich Material auf Grund schlechter Massen in sandiger oder stückiger Form löst und somit die bestimmungsgemäße Schutzfunktion laufend vermindert.
**Verschleiß bezeichnet nach der 1997 zurückgezogenen DIN 50320 den fortschreitenden Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers (Grundkörper), hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt- und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers, also den Masseverlust (Oberflächenabtrag) einer Stoffoberfläche durch schleifende, rollende, schlagende, kratzende, chemische und thermische Beanspruchung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Verschleiß auch mit anderen Arten der Abnutzung gleichgesetzt.